COVID-19: auch Ferienwohnungen müssen bis 25. Jänner geschlossen bleiben

COVID-19: auch Ferienwohnungen müssen bis 25. Jänner geschlossen bleiben

By | Datum: 2. Dezember 2020 | Kategorie: Ferienwohnungen | Lesezeit: ~0,5 min |

Aufgrund der Ankündigung der Bundesregierung dürfen Beherbergungsbetriebe über Weihnachten bis zum 24. Jännerkeine Gäste empfangen.

Wir freuen uns auf alle Anfragen und Buchungen für die Zeit danach.
Gerade am Spielplatz der Natur kann man sich abseits der Menschenmasse beim

  • Eislaufen – kostenlose Nutzung von Europas größter preparierter Eisfläche
  • Schifahren – kostenlose Schikarte bis einschließlich 30. Jänner
  • Langlaufen – ausgezeichnete und gepflegte Langlaufloipen für klassische und freie Technik
  • Winterwandern

bestens aktiv erholen und neue Energie tanken.

Halten Sie Abstand und bleiben Sie gesund.