Nach langem Warten sind nun endlich die Vorgaben und Verordnungen zum Aufsperren der Beherbergungsbetriebe in Österreich verfügbar.
Diese 3 Schlagworte werden uns durch diesen Sommer begleiten:
GEIMPFT * GENESEN * GETESTET
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Registrierungspflicht bei der Ankunft
Am einfachsten über die HandyApp MyVisitPass registrieren. - Jeder Gast ab 10 Jahren muss einen gültigen negativen Test, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung der überstandenen Krankheit nachweisen.
Bitte berücksichtigen Sie die unterschiedliche Gültigkeit der Tests:
PCR-Test 72 h, Antigentest 48 h, Selbsttest 24 h.
In Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen reicht ein einmaliger Nachweis für den gesamten Aufenthalt - Beim Besuch von Gastronomiebetrieben müssen die Tests vor Ort wiederholt werden
Nach wie vor ist die Eigenverantwortung ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebekämpfung, daher bitten wir Sie weiterhin
- mind. 2 m Abstand zu halten
- im öffentlichen Innenräumen FFP2-Maske zu tragen
- regelmäßig Hände zu waschen
Diese Verknüpfung führt Sie zur offiziellen Seite über „Schutzmaßnahmen und häufige Fragen“ in Beherberungs- und Gastronomiebetrieben. Diese Informationen wurden gemeinsam vom Land Kärnten, Kärntenwerbung und der Wirtschaftskammer Kärnten zusammengestellt und werden aktuell gehalten.
Falls Sie trotzdem noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Trotz dieser Einschränkungen freuen wir uns auf Ihr Kommen!